GGL veröffentlicht FAQ zu LUGAS

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Seit dem Inkrafttreten des GlüStV 2021 gilt grundsätzlich ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Person im Online-Glücksspiel. Anbieter dürfen dieses Limit allerdings unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Ziel dieser Regelung ist es, verantwortungsbewusstes Spielen zu fördern und finanzielle Risiken für Spieler zu minimieren. Gleichzeitig „soll verhindert werden, dass besonders einzahlungsfähige und -willige Spieler auf illegale Glücksspielangebote ausweichen, bei denen es keine Spielerschutzmaßnahmen gibt“, erklärt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf ihrer Webseite. Über die Tatsache, wie ein solcher Nachweis erbracht werden kann, herrschten zwischen Landesbehörden und Anbietern in der Vergangenheit teilweise unterschiedliche Auffassungen. Im Jahr 2022 einigten sich die zuständigen Landesinnenministerien und Anbieter jedoch über eine angemessene Form des Nachweises.

Kritik am LUGAS Einzahllimit: Wie steht es mit dem Datenschutz?

4Gibt ein Spieler bei der Registrierung an, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll, haben Veranstalter und Vermittler diese Information gemeinsam mit den in Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten des Spielers an die Limitdatei zu übermitteln. 5Ist im Fall des Satzes 4 für diesen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit in der Limitdatei gespeichert, wird dies dem übermittelnden Veranstalter oder Vermittler zurückübermittelt. 6Dieser hat den Spieler aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen; Absatz 1 Satz 6 bleibt unberührt. 7In der Erlaubnis oder durch Allgemeinverfügung der für die Führung der Limitdatei zuständigen Behörde kann festgelegt werden, dass in den Fällen der Sätze 1 und 4 statt der in Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten andere von der Behörde festgelegte Daten zu übermitteln sind, die zur eindeutigen Identifizierung des Spielers geeignet und erforderlich sind. (6) 1Veranstalter und Vermittler haben vor Abschluss jedes Einzahlungsvorgangs die zur eindeutigen Identifizierung des Spielers erforderlichen Daten sowie die Höhe der vom Spieler beabsichtigten Einzahlung an die Limitdatei zu übermitteln.

Kann ich das LUGAS Limit ändern?

2Die Übermittlung ist nur zulässig, wenn der Spieler die beabsichtigte Einzahlung abschließend beantragt hat. 3Dem Veranstalter oder Vermittler wird übermittelt, ob das anbieterübergreifende Einzahlungslimit bereits erschöpft ist und ob es durch die beabsichtigte Einzahlung überschritten würde. 4Ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit nicht erschöpft und würde es durch die beabsichtigte Einzahlung auch nicht überschritten, wird die beabsichtigte Einzahlung als getätigte Einzahlung in der Limitdatei gespeichert.

Welche Daten werden geprüft bzw. verarbeitet?

Der vielzitierte Vergleich wurde im November 2022 im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens rechtsverbindlich zwischen dem von den Ländern beauftragten Regierungspräsidium Darmstadt und den in Deutschland lizenzierten Sportwettanbietern geschlossen. Scharfe Kritik an SCHUFA, GGL, Landesinnenministerien und Anbietern kommt vom bisherigen Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert. Dieser zeigte sich, von Journalisten jetzt auf den geschlossenen Vergleich angesprochen, „richtig wütend“ darüber, dass die von den Bundesländern erlassenen strikten Regeln fürs Glücksspiel „im Nachhinein klammheimlich wieder außer Kraft gesetzt werden.“ In den Innenministerien der an dem Vergleich beteiligten Bundeländer hat diese Kritik zu Stirnrunzeln geführt.

LUGAS Limit

Seit dem Inkrafttreten des GlüStV 2021 gilt grundsätzlich ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Person im Online-Glücksspiel. Anbieter dürfen dieses Limit allerdings unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Ziel dieser Regelung ist es, verantwortungsbewusstes Spielen zu fördern und finanzielle Risiken für Spieler zu minimieren. Gleichzeitig „soll verhindert werden, dass besonders einzahlungsfähige und -willige Spieler auf illegale Glücksspielangebote ausweichen, bei denen es keine Spielerschutzmaßnahmen gibt“, erklärt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf ihrer Webseite. Über die Tatsache, wie ein solcher Nachweis erbracht werden kann, herrschten zwischen Landesbehörden und Anbietern in der Vergangenheit teilweise unterschiedliche Auffassungen.

Spiellimit: Kein gleichzeitiges Spielen bei mehreren Anbietern

Im Jahr 2022 einigten sich die zuständigen Landesinnenministerien und Anbieter jedoch über eine angemessene Form des Nachweises. Der vielzitierte Vergleich wurde im November 2022 im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens rechtsverbindlich zwischen dem von den Ländern beauftragten Regierungspräsidium Darmstadt und den in Deutschland lizenzierten Sportwettanbietern geschlossen. Scharfe Kritik an SCHUFA, GGL, Landesinnenministerien und Anbietern kommt vom bisherigen Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert. Dieser zeigte sich, von Journalisten jetzt auf den geschlossenen Vergleich angesprochen, „richtig wütend“ darüber, dass die von den Bundesländern erlassenen strikten Regeln fürs Glücksspiel „im Nachhinein klammheimlich wieder außer Kraft gesetzt werden.“ In den Innenministerien der an dem Vergleich beteiligten Bundeländer hat diese Kritik zu Stirnrunzeln geführt. Zahlreiche Antworten auf Kleine Anfragen an eine Reihe von Landesregierungen zu der Thematik verweisen auf die öffentlich einsehbaren Informationen zu den Limits: „Eine ‚geheime Vereinbarung der Bundesländer‘ ist der Staatsregierung nicht bekannt.

Einrichtung des Spielkontos

Im Jahr 2022 wurde in mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Vergleich mit Veranstaltern von Sportwetten geschlossen, der unter anderem auch die Zulassung des Verfahrens ‚Schufa Glücksspiel‘ zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Spieler in Bezug auf erhöhte Einzahlungslimits beinhaltet“, so das Bayerische Innenministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Auszug aus Drucksache 19/6225). Auch das Innenministerium Nordrhein-Westfalen stellte schriftlich klar, dass es sich nicht um eine verdeckte oder geheime Absprache handelt, sondern um eine gerichtlich dokumentierte Verständigung im Rahmen eines geregelten Verwaltungsverfahrens: „Der Vergleich ist im Zuge des anhängigen Rechtsstreits zwischen den vorgenannten Parteien in einem gerichtlicherseits anberaumten Erörterungstermin zustande gekommen und protokolliert worden. Die Bezeichnung als geheime Vereinbarung ist insofern jedenfalls irreführend.” (LT-Drs. Auch im Rahmen der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags wurde der gerichtliche Vergleich durch die Innenministerkonferenz ausdrücklich thematisiert. In der Anlage zum Zwischenbericht, beschlossen am 21. Zahlreiche Antworten auf Kleine Anfragen an eine Reihe von Landesregierungen zu der Thematik verweisen auf die öffentlich einsehbaren Informationen zu den Limits: „Eine ‚geheime Vereinbarung der Bundesländer‘ ist der Staatsregierung nicht bekannt. Im Jahr 2022 wurde in mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Vergleich mit Veranstaltern von Sportwetten geschlossen, der unter anderem auch die Zulassung des Verfahrens ‚Schufa Glücksspiel‘ zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Spieler in Bezug auf erhöhte Einzahlungslimits beinhaltet“, so das Bayerische Innenministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Auszug aus Drucksache 19/6225).

Was tun, wenn die Erhöhung des LUGAS Limits nicht übernommen wurde?

9Versuchen Spieler ein monatliches Einzahlungslimit festzulegen, welches den Betrag nach Satz 2 und Satz 3 übersteigt, sind sie zur Korrektur ihrer Eingabe aufzufordern. 10Spielern dürfen die Beträge nach Satz 2 und Satz 3 nur im Rahmen der Aufforderung zur Korrektur angezeigt werden. (2) 1Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten. 2Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahme nicht ermöglicht werden; für ein Einzahlungslimit gilt Absatz 1 Satz 8 entsprechend. (3) 1Den Spielern ist zu jeder Zeit die Möglichkeit zu geben, ein Limit nach den Absätzen 1 und 2 neu festzulegen.

2. Kontoeinstellungen aufrufen

2Will ein Spieler das Limit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. 3Wenn Limits verringert werden, greifen die neuen Limits sofort. (4) 1Die zuständige Behörde unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits nach Absatz 1 eine zentrale Datei zur Limitüberwachung (Limitdatei). 2In der Limitdatei werden die zur Überwachung des Limits erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. 3Es dürfen folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden: Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, Höhe und Datum der getätigten Einzahlungen und Höhe und Datum der getätigten Einzahlungen und 4Der Gesamtbetrag der getätigten Einzahlungen nach Nummer 8 setzt sich aus den getätigten Einzahlungen im Sinne des Absatzes 6 Satz 4 im aktuellen Kalendermonat zusammen.

Typische Anzeichen einer Limitverletzung

5Die für die Führung der Limitdatei zuständige Behörde kann bestimmen, dass die in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten cas online casino österreich beste durch ein Pseudonym ersetzt werden dürfen, soweit hierdurch die ordnungsgemäße Funktion der Limitdatei nicht beeinträchtigt wird. 6Zusätzlich darf eine anbieterbezogene Kennung des Spielers verarbeitet werden, jedoch nicht im Zusammenhang mit den in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten gespeichert werden. (5) 1Veranstalter und Vermittler haben bei jeder Festlegung und Änderung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits die in Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten des Spielers sowie die Höhe des neuen Einzahlungslimits an die Limitdatei zu übermitteln. 2War in der Limitdatei bereits ein Einzahlungslimit gespeichert, wird dieses durch das neu übermittelte Limit ersetzt; Absatz 3 Satz 2 und 3 bleibt unberührt. 3Dem übermittelnden Veranstalter oder Vermittler wird zur Information des Spielers die Höhe des eingetragenen Limits sowie ein eventuell wegen der Schutzfrist nach Absatz 3 Satz 2 noch vorübergehend zu beachtendes geringeres Limit mitgeteilt. Auch das Innenministerium Nordrhein-Westfalen stellte schriftlich klar, dass es sich nicht um eine verdeckte oder geheime Absprache handelt, sondern um eine gerichtlich dokumentierte Verständigung im Rahmen eines geregelten Verwaltungsverfahrens: „Der Vergleich ist im Zuge des anhängigen Rechtsstreits zwischen den vorgenannten Parteien in einem gerichtlicherseits anberaumten Erörterungstermin zustande gekommen und protokolliert worden. Die Bezeichnung als geheime Vereinbarung ist insofern jedenfalls irreführend.” (LT-Drs. Auch im Rahmen der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags wurde der gerichtliche Vergleich durch die Innenministerkonferenz ausdrücklich thematisiert. In der Anlage zum Zwischenbericht, beschlossen am 21. Juni 2024, heißt es: „Die offenen Punkte wurden letztlich mittels eines gerichtlichen Vergleichs im November/Dezember 2022 vorläufig umgesetzt. Im Wesentlichen regelt der Vergleich u. a.: […] Fragen zum Umgang mit den Limitregelungen des GlüStV 2021.“ (Evaluierungsbericht der IMK, S.

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Juni 2024, heißt es: „Die offenen Punkte wurden letztlich mittels eines gerichtlichen Vergleichs im November/Dezember 2022 vorläufig umgesetzt. Im Wesentlichen regelt der Vergleich u. a.: […] Fragen zum Umgang mit den Limitregelungen des GlüStV 2021.“ (Evaluierungsbericht der IMK, S. 60). Dieser Bericht ist nicht nur öffentlich einsehbar, sondern wurden im Rahmen einer Verständigung aller 16 Bundesländer beschlossen.

Welche Spielerdaten werden an LUGAS geliefert?

Sie verlassen jetzt die offizielle Website der GlückWirtschaft. Für den Inhalt der folgenden Seiten ist die Sigert Verlag GmbH nicht verantwortlich. (1) 1Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. 2Das cas neue casino österreich anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann.

Zugriff & Sicherheit

4Satz 3 gilt entsprechend für die Veranstaltung von Online-Casinospielen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Erteilung von Konzessionen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. 5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt. 6Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. 7Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen eines Spielers in einem Kalendermonat an alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet, die nach Absatz 9 dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit unterliegen, das nach Satz 1 individuell festgelegte Einzahlungslimit erreicht. 8Ist das nach Satz 1 festgelegte monatliche anbieterübergreifende Einzahlungslimit erschöpft, darf eine weitere Einzahlung des Spielers nicht erfolgen; der Erlaubnisinhaber hat dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. 60). Dieser Bericht ist nicht nur öffentlich einsehbar, sondern wurden im Rahmen einer Verständigung aller 16 Bundesländer beschlossen. Sie verlassen jetzt die offizielle Website der GlückWirtschaft. Für den Inhalt der folgenden Seiten ist die Sigert Verlag GmbH nicht verantwortlich. (1) 1Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. 2Das cas neue casino österreich anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann.

  • Automaten in Spielhallen: Höchsteinsatz von 1 Euro pro Spiel
  • Maximaler Gewinn pro Spiel an Geldspielgeräten: 800 Euro
  • Spielunterbrechung nach 60 Minuten Einzelspiel verpflichtend
  • Verlustlimits können individuell am Gerät festgelegt werden

4Satz 3 gilt entsprechend für die Veranstaltung von Online-Casinospielen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Erteilung von Konzessionen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. 5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt. 6Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. 7Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen eines Spielers in einem Kalendermonat an alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet, die nach Absatz 9 dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit unterliegen, das nach Satz 1 individuell festgelegte Einzahlungslimit erreicht. 8Ist das nach Satz 1 festgelegte monatliche anbieterübergreifende Einzahlungslimit erschöpft, darf eine weitere Einzahlung des Spielers nicht erfolgen; der Erlaubnisinhaber hat dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Spielart Höchsteinsatz pro Spiel Monatliches Verlustlimit (Standard) Bemerkung
Online-Spielautomaten 1 € 1.000 € Obergrenze laut Gesetz
Online-Casino (Live) Kein gesetzl. Max. 1.000 € Limit muss gesetzt werden
Online-Poker Kein gesetzl. Max. 1.000 € Turnier-Buy-Ins limitiert
Sportwetten Kein gesetzl. Max. 1.000 € Quotenabhängig

9Versuchen Spieler ein monatliches Einzahlungslimit festzulegen, welches den Betrag nach Satz 2 und Satz 3 übersteigt, sind sie zur Korrektur ihrer Eingabe aufzufordern. 10Spielern dürfen die Beträge nach Satz 2 und Satz 3 nur im Rahmen der Aufforderung zur Korrektur angezeigt werden. (2) 1Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten.

  • Individuelle Limits können dauerhaft, befristet oder erhöht beantragt werden
  • Erhöhung eines Limits erfordert meist einen Antrag und Wartezeit
  • Senkung eines Limits ist sofort wirksam
  • Gesamt-Sperre (Selbstausschluss) ist zeitlich unbegrenzt möglich
  • Spielersperrregister OASIS sorgt für Limit-Einhaltung über alle angeschlossenen Anbieter

2Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahme nicht ermöglicht werden; für ein Einzahlungslimit gilt Absatz 1 Satz 8 entsprechend. (3) 1Den Spielern ist zu jeder Zeit die Möglichkeit zu geben, ein Limit nach den Absätzen 1 und 2 neu festzulegen. 2Will ein Spieler das Limit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam.

  • Landbasierte Spielbanken: Höchsteinsätze je nach Tisch und Casino
  • Roulette: Mindest- und Höchsteinsätze sind deutlich ausgezeichnet
  • Spielbanken müssen über die staatliche Konzession Limits festlegen
  • VIP-Bereiche können Ausnahmen von Standardlimits ermöglichen

3Wenn Limits verringert werden, greifen die neuen Limits sofort.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag sieht Einzahlungslimit von 1.000 Euro vor

(4) 1Die zuständige Behörde unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits nach Absatz 1 eine zentrale Datei zur Limitüberwachung (Limitdatei).

Kannst du dein LUGAS Limit erhöhen?

2In der Limitdatei werden die zur Überwachung des Limits erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. 3Es dürfen folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden: Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, Höhe und Datum der getätigten Einzahlungen und Höhe und Datum der getätigten Einzahlungen und 4Der Gesamtbetrag der getätigten Einzahlungen nach Nummer 8 setzt sich aus den getätigten Einzahlungen im Sinne des Absatzes 6 Satz 4 im aktuellen Kalendermonat zusammen. 5Die für die Führung der Limitdatei zuständige Behörde kann bestimmen, dass die in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten cas online casino österreich beste durch ein Pseudonym ersetzt werden dürfen, soweit hierdurch die ordnungsgemäße Funktion der Limitdatei nicht beeinträchtigt wird. 6Zusätzlich darf eine anbieterbezogene Kennung des Spielers verarbeitet werden, jedoch nicht im Zusammenhang mit den in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten gespeichert werden. (5) 1Veranstalter und Vermittler haben bei jeder Festlegung und Änderung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits die in Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten des Spielers sowie die Höhe des neuen Einzahlungslimits an die Limitdatei zu übermitteln. 2War in der Limitdatei bereits ein Einzahlungslimit gespeichert, wird dieses durch das neu übermittelte Limit ersetzt; Absatz 3 Satz 2 und 3 bleibt unberührt. 3Dem übermittelnden Veranstalter oder Vermittler wird zur Information des Spielers die Höhe des eingetragenen Limits sowie ein eventuell wegen der Schutzfrist nach Absatz 3 Satz 2 noch vorübergehend zu beachtendes geringeres Limit mitgeteilt. 4Gibt ein Spieler bei der Registrierung an, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll, haben Veranstalter und Vermittler diese Information gemeinsam mit den in Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten des Spielers an die Limitdatei zu übermitteln. 5Ist im Fall des Satzes 4 für diesen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit in der Limitdatei gespeichert, wird dies dem übermittelnden Veranstalter oder Vermittler zurückübermittelt. 6Dieser hat den Spieler aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen; Absatz 1 Satz 6 bleibt unberührt. 7In der Erlaubnis oder durch Allgemeinverfügung der für die Führung der Limitdatei zuständigen Behörde kann festgelegt werden, dass in den Fällen der Sätze 1 und 4 statt der in Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten andere von der Behörde festgelegte Daten zu übermitteln sind, die zur eindeutigen Identifizierung des Spielers geeignet und erforderlich sind. (6) 1Veranstalter und Vermittler haben vor Abschluss jedes Einzahlungsvorgangs die zur eindeutigen Identifizierung des Spielers erforderlichen Daten sowie die Höhe der vom Spieler beabsichtigten Einzahlung an die Limitdatei zu übermitteln.

Anbieter Basis-Limit (Monat) Verfügbare Limit-Stufen Selbstausschluss-Option
Provider A 1.000 € 500 €, 1.000 €, 2.000 €, 5.000 € Ja, jederzeit änderbar
Provider B 500 € 200 €, 500 €, 1.000 €, deaktivierbar Ja, mit Wartezeit
Provider C 2.000 € 1.000 €, 2.000 €, 5.000 €, 10.000 € Ja, sofort wirksam

2Die Übermittlung ist nur zulässig, wenn der Spieler die beabsichtigte Einzahlung abschließend beantragt hat. 3Dem Veranstalter oder Vermittler wird übermittelt, ob das anbieterübergreifende Einzahlungslimit bereits erschöpft ist und ob es durch die beabsichtigte Einzahlung überschritten würde. 4Ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit nicht erschöpft und würde es durch die beabsichtigte Einzahlung auch nicht überschritten, wird die beabsichtigte Einzahlung als getätigte Einzahlung in der Limitdatei gespeichert.